
Checkliste
Sicher Modellfliegen – das muss man wissen
Versicherungspflicht
Zum Betrieb eines Flugmodells ist eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung nötig.
2-Kilogramm-Grenze
Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich) notwendig. Eine Ausnahme sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter. Dort besteht diese Grenze nicht.
Multikopter/Drohne
Für Multikopter gilt die 100-Meter-Grenze auch mit Kenntnisnachweis. Ausgenommen ist der Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter.
Menschenansammlungen
Das Fliegen über und in einem seitlichen Abstand von 100 Meter zu Menschenansammlungen ist verboten.
Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm müssen an sichtbarer Stelle in dauerhafter und feuerfester Art und Weise mit dem Namen und der Anschrift des Piloten gekennzeichnet sein.
Fliegen in Wohngebieten
Zum Fliegen in Wohngebieten ist neben dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes, von dem aus gestartet oder auf dem gelandet wird, auch das Einverständnis der Eigentümer notwendig, über deren Grundstücke geflogen wird.
100-Meter-Grenze
Zum Fliegen von Flugmodellen über 100 Meter Flughöhe benötigt man ebenfalls einen Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich). Auch hier sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter die Ausnahme. Dort besteht die Flughöhenbeschränkung nicht. Es sind jedoch die Auflagen der Aufstiegserlaubnis zu beachten.
FPV-Fliegen
Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30 Meter betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Beim FPV-Betrieb über 30 Meter ist ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen.
Nachtflug
Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist generell erlaubnispflichtig.
Flugverbote/Luftraumstruktur
Es existieren Flugverbotszonen rund um sensible Orte wie z.B. Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten oder Bundeswasserstraßen. Auch in der Nähe Flughäfen gelten besondere Vorschriften. Eine Übersicht aller Flugverbotszonen und der Luftraumstruktur bietet die DMFV-Pilot-App.
Naturgeschützte Gebiete
Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Flora-Fauna-Habitaten und Vogelschutzgebieten ist verboten. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, jedoch können hier Starts und Landungen verboten oder erlaubnisbedürftig sein.